Allgemeine Geschäftsbedingungen – Übungsfirma „Seminarhotel s‘Zweigerl“
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Seminarhotel s’Zweigerl (in der Folge kurz „Hotel“ genannt) sind Vertragsbestandteil des von Ihnen (in Folge kurz „Veranstalter“ genannt) erteilten Auftrages. Anderslautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften und übernimmt durch die Auftragserteilung die Haftung für deren Einhaltung.
1. GARANTIE DER TEILNEHMENDEN PERSONEN
Das Hotel benötigt bei allen Veranstaltungen die genaue Angabe der Zahl der teilnehmenden Personen. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, für die das Hotel alle Vorbereitungen trifft. Die Mindestzahl wird dem Veranstalter auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Sollte die Zahl der Teilnehmer größer sein als vereinbart, wird das Hotel versuchen, nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten, alle Teilnehmer zu bewirten und unterzubringen. Die über die vereinbarte Zahl hinausgehenden Gedecke, Nächtigungen, Speisen und Getränke usw. werden zusätzlich verrechnet.
2. STORNIERUNG VON VERANSTALTUNGEN BZW. NÄCHTIGUNGEN:
a) Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich durch den Veranstalter an das Hotel gerichtet werden. Mündliche Stornierungen werden nicht akzeptiert. b) Für Stornierungen einer mehrtätigen Veranstaltung (Raummiete, Grundtechnik und Gastronomie zu einem Pauschalpreis) wird vereinbart:
- Stornierungen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei.
- Bei Stornierungen ab dem 29. Tag bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 80 % der gesamten Veranstaltungskosten als Stornogebühren verrechnet.
- Bei Stornierungen ab dem 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind die gesamten Veranstaltungskosten als Stornogebühren zu bezahlen.
- Bei gleichzeitiger Buchung einer Veranstaltung samt Zimmerreservierung gelten die in Punkt 1. bis 3. angeführten Stornobedingungen gleichzeitig auch für die Nächtigungskosten.
c) Für Stornierungen einer eintägigen Veranstaltung werden folgende Stornogebühren vereinbart:
- Stornierungen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind kostenfrei.
- Bei Stornierungen ab dem 29. Tag bis vor Veranstaltungsbeginn sind die gesamten Veranstaltungskosten als Stornogebühren zu bezahlen.
- Die Stornogebühren gemäß dem Punkt c) 2. fallen nicht an, wenn die geplante Veranstaltung zwischen dem 29. und 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn auf einen Termin innerhalb von 60 Tagen (gerechnet ab dem ursprünglichen Veranstaltungsdatum) fixiert wird.
d) Für Stornierungen von Zimmerreservierungen ohne Zusammenhang mit einer Veranstaltung wird für Einzelreservierungen vereinbart,
- Stornierungen bis 24 Stunden vor Check-In sind kostenfrei.
- Für Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Check-In und für Nichtanreise (no shows) wird der Preis für eine Nächtigung in Rechnung gestellt.
- Bei vorzeitiger Abreise wird der gesamte Nächtigungspreis für die gebuchte Aufenthaltsdauer verrechnet.
- Die Stornogebühr gemäß d) 3. fällt nicht an, wenn die vorzeitige Abreise mindestens 24 Stunden vor der tatsächlichen Abreise dem Hotel gemeldet wird. In diesem Fall werden nur die anteiligen Nächtigungskosten für die kommende Nacht verrechnet.
e) Bei Zimmerreservierungen ohne Zusammenhang mit einer Veranstaltung wird für Gruppenreservierungen vereinbart,
- Stornierungen bis 6 Wochen vor Check-In der Gruppe sind kostenfrei.
- Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Reiseantritt werden 50 % der Nächtigungskosten an Stornogebühren vereinbart, ab dem 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 80 % und ab dem 19. Tag bis Reiseantritt 100 %.
- Ausgenommen von den in Punkt e) beschriebenen Stornobedingungen sind Reservierungen zu Silvester. Zu Silvester müssen Stornierungen 3 Monate vor geplanter Anreise erfolgen, für Stornierungen danach werden 100 % der Nächtigungskosten als Stornogebühr vereinbart. Eine Liste der Reiseteilnehmer ist jeweils 14 Tage vor Reiseantritt dem Hotel zu übermitteln.
f) Für die Stornierung (Reduzierung) der gebuchten Personenanzahl wird vereinbart,
- die Reduzierung der Personenanzahl um bis zu 20 % bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist kostenfrei und es werden nur die Kosten für die tatsächlich gebuchten Personen verrechnet. Bei Stornierungen nach diesem Zeitpunkt, werden die gesamten Veranstaltungskosten voll verrechnet.
- bei Reduzierungen von mehr als 20 % bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn werden die Veranstaltungskosten nur um 20% vermindert und es sind daher jedenfalls 80 % der gesamten Veranstaltungskosten zu bezahlen.
3. SERVICE
Wir stellen für die Betreuung jene Anzahl von Mitarbeitern bereit, die einem internationalen Qualitätsstandard entspricht. Sollte zur Erfüllung Ihrer Sonderwünsche zusätzliches Personal nötig sein, wird dieses mit EUR 19,– (exkl. MwSt.) pro Mitarbeiter und Stunde verrechnet (Ab 22:00 Uhr + 50% Nachtzuschlag).
4.TECHNIKERARBEITEN
Das Stellen der Tische, Stühle und seminartechnischer Einrichtung ist in der Saalmiete (Pauschalen) enthalten. Die Preise für zusätzliche Arbeiten, wie Aufbau von Podien, Laufsteg, Licht/Tonanlagen oder ähnliches entnehmen Sie unserer Präsentationsmappe. Sind für die Veranstaltung komplizierte technische Arbeiten oder Geräte, welche nicht in unserer Raumausstattung enthalten sind erforderlich, so wird das Hotel Fremdfirmen mit der Durchführung beauftragen und den Veranstalter mit den dafür entstehenden Kosten belasten.
5. PREISE
Unsere Preise verstehen sich inkl. Steuern, Abgaben und Bedienungsgeld. Gültig bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste.
6. ANGEBOT
Die von uns erstellten Angebote und Programme bleiben bis zur Auftragserteilung geistiges Eigentum des Hotels. Werden von uns angebotene Programme nicht bei uns gebucht, sondern anderswo durchgeführt, behalten wir uns vor, marktübliche Agenturhonorare in Rechnung zu stellen.
7. WERTSACHEN
Für Wertsachen (auch Bargeld), welche von den Teilnehmern der Veranstalter eingebracht werden oder sich in deren PKW´s befinden, kann vom Hotel keine Haftung übernommen werden.
8. GETRÄNKE
Falls keine andere Vereinbarung, wie z.B. Pauschale getroffen wurde, werden alle Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt.
9. MITGEBRACHTE SPEISEN UND GETRÄNKE
Ohne schriftliche Vereinbarung dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in das Hotel mitgebracht werden. Das Hotel wird für mitgebrachte Speisen und Getränke ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen.
10. MUSIK, KÜNSTLERISCHE DARBIETUNGEN
Sollte der Veranstalter während der Veranstaltung künstlerische Darbietungen planen, so ist er verpflichtet, rechtzeitig für die Anmeldung bezüglich AKM und Vergnügungssteuer, sowie Meldung beim zuständigen Veranstaltungsreferenten (örtliches Kommissariat) zu sorgen. Mit seinem Auftrag befreit der Veranstalter das Hotel von jeder Verantwortung dafür.
11. DEKORATION
Der Veranstalter ist verpflichtet, für beabsichtigte Installationen von Dekorations- oder sonstigen Gegenständen die Genehmigung der Hotelleitung einzuholen. Die Anbringung muß durch fachmännisches Personal und in Absprache mit der Hotelleitung erfolgen. Es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Vom Hotel beigestellte Dekorationsgegenstände bleiben auch nach der Veranstaltung in unserem Eigentum. Sämtliche durch Herstellung, Auf- und Abbau entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
12. HAFTUNG
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Gegebenenfalls kann die Hotelleitung den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigungen von eingebrachten Gegenständen nur bei Verschulden und keinesfalls für das Verschulden von Drittfirmen oder hotelfremden Personen.
13. KÜNDIGUNG
Die Hotelleitung ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet b) der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet erscheinen, und c) im Falle der höheren Gewalt. Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
14. RECHNUNGSLEGUNG
Die Rechnung wird am Tage des Veranstaltungsendes ausgestellt. Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen. Bei Zahlungsverzug sind 15% Verzugszinsen zu entrichten. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis zur Übernahme aller vorprozessualen Kosten im Falle unpünktlicher Bezahlung.
15. VEREINBARUNGEN
Abweichungen von vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Form.